Pflanzenschutz

 

Unter dem Begriff Pflanzenschutz werden alle Maßnahmen zum Schutz von Kulturpflanzen zusammengefasst. Weil man lange Zeit unter Pflanzenschutz vor allem den Einsatz chemischer Mittel verstand, wurde im Pflanzenschutzgesetz der integrierte Pflanzenschutz definiert und vorgeschrieben.
Nach dem Pflanzenschutzgesetz ist der integrierte Pflanzenschutz eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird.
D.h. dass der integrierte Pflanzenschutz viele verschiedene umweltfreundliche Verfahren nutzt und nur im Notfall chemische Pflanzenschutzmittel. Grundsätzlich sollen alle umweltfreundlichen Maßnahmen ausgeschöpft werden, welche die Pflanzen mit einer starken Abwehr ausrüsten, bevor überhaupt chemische Mittel zum Einsatz kommen.

 

 

Die Dinge die Pflanzen krank machen oder ihnen schaden, lassen sich unterteilen in parasitäre (belebt, biotisch) und nicht parasitäre (unbelebt, abiotisch) Schadursachen.

Nicht parasitäre (abiotische) Schadursachen sind:

Zu viel oder zu wenig der lebensnotwendigen Wachstumsfaktoren
(Temperatur, Licht, Luft, Nährstoffe, pH-Wert, Wind, Wasser).
Ein falscher Standort, falsche Pflege, Luftverschmutzung und andere abiotische  Faktoren können Schuld sein an Pflanzenschäden. Beispiele: Triebsterben bei Obst (z. B. bei Kupfermangel), Stippigkeit bei Äpfeln (ungleichmäßiger Wasserhaushalt), Blütenendfäule bei Tomaten (Kalziummangel), Umfallen von Setzlingen (ohne Abhärtung vom Warmen in die Kälte umgestellt).

 Parasitäre (biotische) Schadursachen sind:

  • Schädlinge
     Schädlinge schaden durch Fressen (z. B. Raupen, Schnecken, Wühlmäuse) oder Saugen (z. B. Blattläuse, Spinnmilben, Thripse). Beim Saugen können auch noch Viruskrankheiten übertragen werden
  • Viren 
     Es gibt viele pflanzenschädliche Viren, die Viruskrankheiten auslösen, z. B. Mosaikkrankheit, Blattrollkrankheit, Scharkakrankheit, Stecklenberger Krankheit und viele mehr.
  • Bakterien
     Bakterien verursachen Bakterienkrankheiten wie Bakterienwelken, Bakterien-Nassfäulen, Ringfäule, Feuerbrand, Wurzelkropf, Rosettengallen und vieles andere.
  • Pilze
     Pilzliche Organismen rufen Pilzkrankheiten hervor. Bekannte Pilzkrankheiten sind Falscher Mehltau, Echter Mehltau, Sternrußtau, Kraut- und Braunfäule, Grauschimmel, Rostfleckenkrankheiten, Kohlhernie, Monilia Spitzendürre und viele mehr.

 

Mit den Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes kann das Auftreten und/oder die Auswirkungen verhindert oder eingedämmt werden.

  • Anbau- und kulturtechnische Maßnahmen
    Der integrierte Pflanzenschutz beginnt bei den anbau- und kulturtechnischen Maßnahmen. Pflanzen wachsen da am besten und sind am widerstandsfähigsten, wo die Kulturbedingungen den Bedingungen des Heimatstandortes ähnlich sind. Entsprechend sollte der Boden beschaffen sein, gegossen und gedüngt werden. Nicht  ”Viel hilft viel”, sondern das, was die Pflanze braucht, zählt. Hier sind Gärtnerwissen und Pflanzenkenntnisse  oder gute Gartenratgeber hilfreich.
    Auch die Sortenwahl hat einen großen Einfluss. Für den Gemüseanbau im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes sind robuste Sorten zu empfehlen, für den Obstgarten wählt man am besten regional bewährte Sorten. Weitere derartige vorbeugende Maßnahmen sind Fruchtwechsel, richtige Standweite, optimale Anbautermine, gesunder Kompost, regelmäßiges Entfernen kranker Pflanzenteile, Desinfizierung der Werkzeuge etc.
  • Biotechnische Maßnahmen
     Zu den biotechnische Maßnahmen gehört das Einsetzen von Fallen: Klebefallen (Gelbe Leimfallen gegen Weiße Fliege, blaue gegen Thripse), Lockstofffallen (Bierfallen gegen Schnecken, Pheromonfallen gegen Apfelwickler u. a.), Wühlmausfallen (mit oder ohne Köder).
  • Biologischer Pflanzenschutz
    Biologischer Pflanzenschutz ist die Förderung von natürlichen Feinden (Igel, Vögel, Spitzmäuse, Florfliegen, Marienkäfer, Schlupfwesen etc.) und der Einsatz von gezüchteten Nützlingen (vorwiegend im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes im Gewächshaus: Florfliegenlarven, Raubmilben, Schlupfwespen, Gallmücken).
  • Physikalische Maßnahmen
    Unter physikalische Maßnahmen versteht man das Absammeln von Schnecken, Raupen und Kartoffelkäfern, das Überspannen der Beete mit Schutznetzen und -vliesen (z. B. gegen Gemüsefliegen) sowie Drahtgeflechte um die Wurzeln von Obstbäumen gegen Wühlmäuse zu schützen.

 

 

Weitere Informationen zum integrierten Pflanzenschutz im Haus- und Kleingarten können in der aktuellen Broschüre des Landwirtschaftlichen Technologiezentrum  Augustenberg nachgelesen werden.

 

(zum Download PDF -> Bild klicken)

 

A C H T U N G ! 

In Haus und Kleingarten dürfen ohne Sachkundenachweis nur Pflanzenschutzmittel angewendet werden, die den Aufdruck tragen "Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig".
Zwar sind diese Mittel einfach in der Handhabung und haben vergleichsweise günstige Eigenschaften, dennoch sollten sie nur verantwortungsbewusst eingesetzt werden. Auch für nichtberufliche Anwender gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. So darf die Anwendung nur in den zugelassenen Anwendungsgebieten erfolgen und es sind die Anwendungsbestimmungen einzuhalten. Es sollte sorgfältig die Gebrauchsanleitung gelesen und beachtet werden, um sicher zu stellen dass diese Mittel nur vorschriftmäßig angewendet werden.
Nach dem Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nicht auf befestigten Flächen, sondern nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden. Auf anderen Flächen, z. B. Wegen, Wegrändern, Garagenzufahrten und Stellplätzen sind Pflanzenschutzmittel tabu. Anwendungen dort stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeld geahndet werden können.
Alle Pflanzenschutzmittel, auch die für den Haus- und Kleingartenbereich, sind im Verkauf nicht frei zugänglich und unterliegen dem Selbstbedienungsverbot. Vor dem Kauf sollte man sich ausführlich beraten lassen, die Verkäufer sind dazu gesetzlich verpflichtet. Auch sollte man beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln nach Alternativen fragen.

 

 

Auf diesen Internetseiten kann man nützliche Informationen zu Pflanzenkrankheiten nachlesen. 

 

Empfehlenswerte Fachliteratur

(Bild klicken)

 

 

 

 

 

 

 

Homepage zuletzt bearbeitet am: 16.03.2024